„Brauche ich dafür wirklich einen Makler?“ – diese Frage höre ich oft, und sie ist berechtigt. Ein Immobilienverkauf gehört zu den größten finanziellen Entscheidungen im Leben, und ein Makler kostet Geld. Ob sich das lohnt, hängt weniger vom Makler ab als von Ihrer Immobilie, Ihrer Zeit und Ihrer Lebenssituation.
Hier gebe ich Ihnen eine ehrliche Orientierung: wann ein Makler Ihnen wirklich Arbeit und Risiko abnimmt, wann Sie es gut allein schaffen – und was bei der Provision rechtlich gilt.
Wann sich ein Makler beim Verkauf lohnt
Wenn Ihnen die Zeit fehlt
Anfragen beantworten, Interessenten sortieren, Termine abstimmen, Unterlagen nachreichen – das passiert oft abends und am Wochenende und zieht sich über Wochen. Wer berufstätig ist, weiter weg wohnt oder parallel einen Umzug organisiert, merkt schnell, wie viel Zeit das bindet.
Wenn Sie den richtigen Preis nicht sicher kennen
Ist der Angebotspreis zu hoch, bleibt die Immobilie liegen und muss später nach unten korrigiert werden – das macht Interessenten skeptisch. Ist er zu niedrig, verschenken Sie Geld. Eine fundierte Wertermittlung vergleicht Lage, Zustand und Ausstattung mit tatsächlich erzielten Preisen ähnlicher Objekte. Mehr dazu im Beitrag „Was ist meine Immobilie wirklich wert?“.
Wenn die Unterlagen noch nicht beisammen sind
Käufer und Banken möchten vollständige Unterlagen sehen, je nach Objekt unter anderem:
- Energieausweis: Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) muss er in der Regel spätestens bei der Besichtigung vorliegen; Immobilienanzeigen müssen bestimmte Angaben daraus enthalten.
- Grundbuchauszug: zeigt Eigentümer sowie eingetragene Rechte und Belastungen, etwa Wegerechte oder Grundschulden.
- Bei Eigentumswohnungen: Teilungserklärung, Protokolle der Eigentümerversammlungen, Wirtschaftsplan und Hausgeldabrechnung.
- Außerdem: Grundrisse, Wohnflächenberechnung, Flurkarte und Nachweise über Modernisierungen.
Fehlt etwas, verzögert sich der Verkauf – im ungünstigsten Fall kurz vor dem Notartermin. Ein Makler weiß, was wo zu bekommen ist.
Wenn Sie Exposé, Besichtigungen und Interessenten nicht selbst steuern möchten
Ein gutes Exposé mit aussagekräftigen Fotos und allen Pflichtangaben ist die Visitenkarte Ihrer Immobilie. Zu den Besichtigungen kommen idealerweise nur Interessenten, die wirklich passen: Ein Makler klärt vorab die Finanzierung und lässt sich vor ernsthaften Gesprächen eine Finanzierungsbestätigung der Bank oder einen Eigenkapitalnachweis zeigen. Das erspart Ihnen „Besichtigungstourismus“ und senkt das Risiko, dass der Verkauf kurz vor dem Ziel scheitert.
Wenn verhandelt werden muss – bis zum Notartermin
Preisverhandlungen sind emotional, besonders wenn man lange in der Immobilie gelebt hat. Ein Makler verhandelt sachlich, stimmt sich danach mit dem Notar ab, liefert die Angaben für den Kaufvertragsentwurf und begleitet Sie auf Wunsch zur Beurkundung und zur Übergabe.
Ein Makler ersetzt weder den Notar noch eine Rechts- oder Steuerberatung. Er sorgt aber dafür, dass die richtigen Fragen rechtzeitig auf dem Tisch liegen.
Wenn die Lebenssituation besonders ist
- Erbengemeinschaften: Verkaufen können die Erben nur gemeinsam. Ein neutraler Ansprechpartner, der alle gleich informiert, nimmt oft viel Druck heraus.
- Trennung und Scheidung: Wenn zwei Menschen sich kaum noch absprechen möchten, hilft jemand, der sachlich vermittelt.
- Seniorinnen und Senioren: Beim Umzug in eine kleinere Wohnung oder ins betreute Wohnen zählen Geduld, ein passender Zeitplan und – auf Wunsch – die Einbindung der Angehörigen.
Wenn Ortskenntnis den Unterschied macht
Der Immobilienmarkt am Niederrhein ist kleinteilig. Ob Issum, Geldern, Kevelaer oder Rheinberg – zwischen Orten, Ortsteilen und sogar Straßen können Nachfrage und Preise spürbar auseinanderliegen. Wer die Region kennt, weiß, was Familien, Pendler oder Ruheständler hier suchen.
Wann Sie es auch ohne Makler schaffen können
Ehrlich gesagt: Nicht jeder Verkauf braucht einen Makler. Gute Chancen haben Sie allein, wenn
- der Käufer schon feststeht – etwa ein Familienmitglied, der Nachbar oder Ihr Mieter,
- Sie genügend Zeit haben und auch abends und am Wochenende erreichbar sind,
- Sie einen realistischen Preis kennen, zum Beispiel aus einem Verkehrswertgutachten,
- alle Unterlagen vorliegen und der Fall unkompliziert ist,
- Sie sich Verhandlungen mit fremden Interessenten zutrauen.
Auch dann lohnt sich zumindest eine unabhängige Werteinschätzung, damit der Preis nicht aus dem Bauch heraus entsteht. Den Kaufvertrag beurkundet in jedem Fall ein Notar.
Vermietung: Wann ein Makler für Vermieter sinnvoll ist
Bei der Wohnungsvermietung gilt seit 2015 das Bestellerprinzip (§ 2 Abs. 1a Wohnungsvermittlungsgesetz): Wer den Makler beauftragt, bezahlt ihn. Beauftragen Sie als Vermieter einen Makler, tragen Sie die Kosten – eine Abwälzung auf den Mieter ist unzulässig.
Sinnvoll ist ein Makler etwa, wenn Sie weiter entfernt wohnen, mit vielen Anfragen rechnen oder bei der Mieterauswahl auf Nummer sicher gehen möchten – mit Selbstauskunft, Einkommensnachweisen, sauberem Mietvertrag und Übergabeprotokoll. Wer schon einen passenden Mieter kennt oder regelmäßig selbst vermietet, kommt häufig gut ohne Makler aus.
Und wenn Sie kaufen möchten?
Als Käufer haben Sie mit einem Makler einen festen Ansprechpartner, der Unterlagen bereithält, Fragen beantwortet und Termine koordiniert. Wichtig: Ein vom Verkäufer beauftragter Makler arbeitet in erster Linie in dessen Auftrag – ein seriöser Makler beantwortet Ihre Fragen trotzdem offen und ehrlich. Achten Sie im Exposé auf die Angabe zur Käuferprovision.
Was kostet ein Makler? Das gilt rechtlich
Die Höhe der Provision ist beim Verkauf gesetzlich nicht festgelegt, sondern wird frei vereinbart. Seit dem 23. Dezember 2020 gelten aber klare Regeln für den Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern (§§ 656a–656d BGB):
- Textform: Der Maklervertrag über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus muss mindestens in Textform geschlossen werden, etwa per E-Mail. Eine mündliche Absprache reicht nicht.
- Provisionsteilung (wenn der Käufer Verbraucher ist): Beauftragen Käufer und Verkäufer den Makler beide, zahlen sie jeweils gleich viel. Hat nur eine Seite beauftragt, darf die andere höchstens so viel übernehmen wie der Auftraggeber – und erst zahlen müssen, wenn dieser seinen Anteil nachweislich bezahlt hat.
- Kein vollständiges Abwälzen: Der Verkäufer kann die Provision ganz selbst tragen, sie aber nicht komplett auf den Käufer übertragen, wenn er den Makler beauftragt hat.
Für Mehrfamilienhäuser, unbebaute Grundstücke oder Gewerbeimmobilien gelten diese Regeln nicht. Grundsätzlich ist die Provision erfolgsabhängig (§ 652 BGB). Welcher Satz gilt und welche Leistungen enthalten sind, sollte Ihnen ein seriöser Makler vor Vertragsschluss klar nennen. Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.
Checkliste: So erkennen Sie einen guten Makler
- Erlaubnis nach § 34c GewO: Wer gewerblich Immobilien vermittelt, braucht eine behördliche Erlaubnis. Die zuständige Aufsichtsbehörde muss im Impressum stehen.
- Nachgewiesene Sachkunde: Eine bestimmte Ausbildung ist für Makler nicht vorgeschrieben. Umso mehr sagt eine geprüfte Qualifikation aus, etwa ein IHK-Abschluss als Immobilienmakler. Zudem gilt eine gesetzliche Weiterbildungspflicht von 20 Stunden in drei Jahren.
- Verbandsmitgliedschaft: Mitglieder eines Berufsverbands wie des IVD verpflichten sich auf dessen Berufs- und Standesregeln.
- Referenzen: Fragen Sie nach vermittelten Objekten in Ihrer Gegend und lesen Sie echte Kundenbewertungen.
- Transparente Leistungen: Sie wissen vorab, was der Makler konkret übernimmt und was es kostet.
- Ehrliche Preiseinschätzung: Vorsicht bei auffällig hohen Preisversprechen, die nur den Auftrag sichern sollen. Lassen Sie sich jede Einschätzung begründen.
Häufige Fragen
Muss ich beim Hausverkauf einen Makler beauftragen?
Nein, ein Makler ist freiwillig. Vorgeschrieben ist nur, dass ein Notar den Kaufvertrag beurkundet.
Wer zahlt die Maklerprovision beim Verkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses?
Hat der Verkäufer den Makler beauftragt und ist der Käufer Verbraucher, zahlt der Käufer seit dem 23. Dezember 2020 höchstens so viel wie der Verkäufer (§§ 656c, 656d BGB). Der Verkäufer kann die Provision auch ganz selbst tragen.
Wer zahlt den Makler bei der Vermietung einer Wohnung?
Es gilt das Bestellerprinzip (§ 2 Abs. 1a WoVermittG): Wer den Makler beauftragt, bezahlt ihn – in aller Regel der Vermieter.
Wann wird die Maklerprovision fällig?
Erst wenn der Kauf- oder Mietvertrag durch die Tätigkeit des Maklers tatsächlich zustande kommt (§ 652 BGB). Beim Verkauf ist das in der Regel die notarielle Beurkundung.
Mein Fazit
Ein Makler ist kein Muss, aber oft eine echte Entlastung – vor allem, wenn Zeit, Preisfindung, Unterlagen oder eine schwierige Lebenssituation Sie sonst an Ihre Grenzen bringen. Wenn Sie unsicher sind, sprechen wir in Ruhe darüber, ohne Verpflichtung. Einen ersten Anhaltspunkt liefert Ihnen die kostenlose Wertermittlung, oder Sie schreiben mir über das Kontaktformular. Ich sage Ihnen ehrlich, ob und wie ich Ihnen helfen kann – auch dann, wenn Sie gut ohne mich zurechtkommen.
Fragen zu Ihrer Immobilie?
Ich berate Sie gern – kostenlos, unverbindlich und auf Augenhöhe.